Wenn Sie Privat krankenversichert
sind
Wenn Sie sich als Kunde einer
„Privaten Krankenversicherung“ vertraglich für
Krankenbehandlungskosten abgesichert haben, so erhalten Sie
von mir in Abständen Privat-Rechnungen, die Sie bei Ihrer
Versicherung zur Erstattung einreichen können.
Sie sollten vor Behandlungsbeginn klären, unter welchen
Bedingungen und inwieweit die Versicherung anfallende
Kosten übernimmt:
1.) Es kann sein, dass Ihr abgeschlossener
Versicherungsvertrag Grenzen vorsieht hinsichtlich der
Therapie-Stundenzahl.
2.) Denkbar ist auch, dass die Versicherung nur einen
bestimmten Kostenanteil pro Sitzung übernimmt.
3.) Schließlich haben die verschiedenen Versicherungen auch
unterschiedliche Vorgehensweisen um zu klären, ob ihre
speziellen Vorab-Bedingungen zur Kostenübernahme im
jeweiligen Fall erfüllt sind:
-
Viele Privat-Versicherer sind mittlerweile dazu
übergegangen, ein Beantragungsverfahren mit ausführlicher
Berichterstellung durchzuführen – ähnlich dem der
gesetzlichen Kassen.
- Andere Private Gesellschaften bewilligen eine
Psychotherapie zumindest bis zu einer bestimmten
Stundenzahl deutlich einfacher, ohne viel bürokratischen
Antragsaufwand. Die bewilligten Therapiestunden-Kontingente
sind dann jedoch meist kleiner als jene der gesetzlichen
Kassen.
Die Besonderheiten Ihrer Privaten Krankenversicherung
sollten Sie möglichst früh vor Beginn der eigentlichen
Therapie bei Ihrer Service-Stelle erfragen.