Wenn Sie Privat krankenversichert sind

Wenn Sie sich als Kunde einer „Privaten Krankenversicherung“ vertraglich für Krankenbehandlungskosten abgesichert haben, so erhalten Sie von mir in Abständen Privat-Rechnungen, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können.
Sie sollten vor Behandlungsbeginn klären, unter welchen Bedingungen und inwieweit die Versicherung anfallende Kosten übernimmt:

1.) Es kann sein, dass Ihr abgeschlossener Versicherungsvertrag Grenzen vorsieht hinsichtlich der Therapie-Stundenzahl.

2.) Denkbar ist auch, dass die Versicherung nur einen bestimmten Kostenanteil pro Sitzung übernimmt.

3.) Schließlich haben die verschiedenen Versicherungen auch unterschiedliche Vorgehensweisen um zu klären, ob ihre speziellen Vorab-Bedingungen zur Kostenübernahme im jeweiligen Fall erfüllt sind:
- Viele Privat-Versicherer sind mittlerweile dazu übergegangen, ein Beantragungsverfahren mit ausführlicher Berichterstellung durchzuführen – ähnlich dem der gesetzlichen Kassen.
- Andere Private Gesellschaften bewilligen eine Psychotherapie zumindest bis zu einer bestimmten Stundenzahl deutlich einfacher, ohne viel bürokratischen Antragsaufwand. Die bewilligten Therapiestunden-Kontingente sind dann jedoch meist kleiner als jene der gesetzlichen Kassen.

Die Besonderheiten Ihrer Privaten Krankenversicherung sollten Sie möglichst früh vor Beginn der eigentlichen Therapie bei Ihrer Service-Stelle erfragen.