Je
nachdem, ob Sie Psychologische Beratung oder Psychologische
Psychotherapie (als Kranken-Behandlung) nutzen, sind
unterschiedliche Finanzierungsgrundlagen gegeben:
1.) Psychologische Beratung im Rahmen spezieller
Lebenskrisen muss grundsätzlich vom Ratsuchenden selbst
finanziert werden.
2.) Sollte es sich bei Ihrer Problematik jedoch und eine
sogenannte „krankheitswertige Störung“ handeln,
so ist eine eingehendere Psychotherapie als
Krankenbehandlung angezeigt.
In diesem Fall besteht in den meisten Fällen die
Möglichkeit, die Behandlungskosten – auf Antrag
– über Ihre Krankenversicherung zu finanzieren:
- Für Gesetzlich Krankenversicherte gibt es allgemein
gültige Regelungen, wobei die jeweilige Kasse im Falle
psychischer Erkrankung grundsätzlich die notwendige
psychotherapeutische Behandlung finanzieren muss.
Für den Versicherten fallen somit keine Kosten an.
Lediglich die Versichertenkarte muss jeweils einmal im Jahres-Quartal eingelesen werden.
- Privat Krankenversicherte sollten sich vor einer Therapie
mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um - mit Blick
auf den abgeschlossenen Vertrag - die Leistungspflicht für
Psychotherapie im einzelnen abzuklären.
Für nähere Informationen lesen Sie bitte hier
weiter:
Psychologische Beratung -
eigenfinanziert
Psychotherapeutische
Krankenbehandlung - Gesetzlich versichert
Psychotherapeutische
Krankenbehandlung - Privat versichert