Je nachdem, ob Sie Psychologische Beratung oder Psychologische Psychotherapie (als Kranken-Behandlung) nutzen, sind unterschiedliche Finanzierungsgrundlagen gegeben:

1.) Psychologische Beratung im Rahmen spezieller Lebenskrisen muss grundsätzlich vom Ratsuchenden selbst finanziert werden.

2.) Sollte es sich bei Ihrer Problematik jedoch und eine sogenannte „krankheitswertige Störung“ handeln, so ist eine eingehendere Psychotherapie als Krankenbehandlung angezeigt.

In diesem Fall besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Behandlungskosten – auf Antrag – über Ihre Krankenversicherung zu finanzieren:

- Für Gesetzlich Krankenversicherte gibt es allgemein gültige Regelungen, wobei die jeweilige Kasse im Falle psychischer Erkrankung grundsätzlich die notwendige psychotherapeutische Behandlung finanzieren muss.
Für den Versicherten fallen somit keine Kosten an. Lediglich die Versichertenkarte muss jeweils einmal im Jahres-Quartal eingelesen werden.

- Privat Krankenversicherte sollten sich vor einer Therapie mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um - mit Blick auf den abgeschlossenen Vertrag - die Leistungspflicht für Psychotherapie im einzelnen abzuklären.


Für nähere Informationen lesen Sie bitte hier weiter:


Psychologische Beratung - eigenfinanziert

Psychotherapeutische Krankenbehandlung - Gesetzlich versichert

Psychotherapeutische Krankenbehandlung - Privat versichert